Auszug aus den Statuten                  Die vollständigen Statuten können Sie hier als PDF herunterladen

Der Tierschutzverein Saanenland ist ein Verein für Wohltätigkeit und Gemeinnützigkeit im Sinne der einschlägigen Artikel 60 ff des ZGB, mit Sitz in Saanen. Er ist im ehemaligen Amtsbezirk Saanen tätig.

Der Tierschutzverein Saanenland bezweckt die Förderung aller Anliegen des Tierschutzes.

Mitglied des Tierschutzvereins Saanenland können öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie juristische und natürliche Personen werden. Die Aufnahme erfolgt auf schriftliche Anmeldung hin durch den Vorstand. Nach erfolgter Aufnahme und Bezahlung des Jahresbeitrages erhält das neue Mitglied ein Exemplar der Statuten.

Organe Die Organe sind:

  • a) die Hauptversammlung
  • b) der Vorstand
  • c) die Revisionsstelle

Die Hauptversammlung wird von Vorstand einberufen und tritt ordentlicherweise mindestens einmal jährlich zusammen; ausserordentlicherweise so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn mindestens 20 Mitglieder ihre Einberufung
unter Angabe der Traktanden, die behandelt werden sollten, verlangen.

Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

  • a) Präsident, Vizepräsident
  • b) Kassier
  • c) Protokollführer / Sekretär
  • d) Beisitzer mit Aufgabenzuteilung

 



Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.Unterschrift zu zweit führen: Präsident mit Vizepräsident oder Sekretär Die Amtsdauer besteht 3 Jahre. Nach Ablauf der Amtsdauer sind die Mitglieder jeweils für eine weitere Amtsperiode wählbar.



Der Jahresbeitrag wird jährlich durch die ordentliche Hauptversammlung festgelegt.



Saanen, den 9. Oktober 2008

Tierschutzverein Saanenland
    Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, solange müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken         (A. Schopenhauer)